Kosten
Psychotherapie
Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Die Anzahl der Sitzungen, die erstattet werden, hängt von Ihrem individuellen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse ab. Bitte klären Sie mit Ihrer Versicherung vorher ab, inwieweit Leistungen für eine Verhaltenstherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten übernommen werden und lassen Sie sich die nötigen Formulare für die Beantragung der Psychotherapie zuschicken. Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 870) berechnet.
Beihilfestellen
Die Beihilfe sowie die überwiegende Anzahl der privaten Krankenversicherungsträger erstatten die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung mit umfassender Diagnostik in voller Höhe. Bitte fordern Sie bei Ihrer zuständigen Stelle die erforderlichen Formulare zur Beantragung einer Psychotherapie an.
Gesetzliche Krankenversicherung
Leider werden in Berlin trotz des steigenden Bedarfs an Therapieplätzen keine neuen Kassensitze geschaffen. Daher ist unsere Praxis eine Privatpraxis. Es gibt allerdings unter bestimmten Umständen die Möglichkeit der Kostenübernahme im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens.
Selbstzahler
Es besteht die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie bei uns selbst zu tragen. In diesem Fall muss Ihre Krankenkasse keine Mitteilung über Ihre Psychotherapie erhalten. Auch beim späteren Abschluss von Versicherungen, die eine Gesundheitsprüfung voraussetzen, kann dies von Vorteil sein.
Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 870) individuell vereinbart.
Berufsgenossenschaften/Gesetzliche Unfallversicherungen
Berufsgenossenschaften und gesetzliche Unfallversicherungen übernehmen im Falle einer Zuständigkeit die Therapiekosten. Eine Zuständigkeit liegt z. B. vor, wenn durch einen Arbeitsunfall eine psychische Traumatisierung aufgetreten ist. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft nach den jeweiligen Bestimmungen und informieren Sie Ihren Sachbearbeiter darüber, dass Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen möchten.
Freie Heilfürsorge
Die freie Heilfürsorge erhalten Polizeivollzugsbeamte, Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes, Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei Landesfeuerwehrschulen, Beamte, die in Justizvollzugsanstalten beschäftigt sind, und Zivildienstleistende, die ihren Dienst innerhalb der Bundesrepublik verrichten. Falls Sie Soldat der Bundeswehr sind, haben Sie Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Im Notfall oder per Überweisung des Truppenarztes kann aber anstelle eines Truppenarztes bzw. Standortarztes auch ein niedergelassener Arzt bzw. Psychotherapeut aufgesucht werden.
Paartherapie
Das Honorar für eine Sitzung wird individuell vereinbart. Die Kosten für eine Paartherapie werden in der Regel nicht durch die Krankenkassen erstattet.
Beratung
Das Honorar für eine Beratung wird im Einzelfall festgelegt. Die Kosten werden nicht durch die Krankenkassen erstattet, da keine psychischen Störungen mit Krankheitswert behandelt werden.